Honorarkürzung für ambulante Psychotherapie

Die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen mit Wirkung zum 1. April 2026 um 4,5 % abzusenken, ist eine Zumutung. Der DGVT-Berufsverband hält den vom GKV-Spitzenverband (Krankenkassen) eingeschlagenen Weg für inakzeptabel und schädlich für die psychotherapeutische Versorgung und ruft seine Mitglieder zum aktiven Protest auf.

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