KJP-Zusatzqualifikation
Diese Fortbildung richtet sich sowohl an bereits approbierte psychologische Psychotherapeut*innen als auch an Teilnehmer*innen in Ausbildung zum/zur psychologischen Psychotherapeut*in.
Der Erwerb der Abrechnungsgenehmigung „Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen“ befähigt Sie, psychotherapeutische Leistungen in diesem Bereich selbständig über gesetzliche und private Krankenkassen zu erbringen und abzurechnen.
Die Zusatzqualifikation umfasst die folgenden Ausbildungsbestandteile:
- 200 Unterrichtseinheiten Theorie zu Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie
- 180 Behandlungsstunden bei Kindern und Jugendlichen, mit mindestens fünf dokumentierten abgeschlossenen Behandlungsfällen
- Regelmäßige und fortlaufende Supervision (Einzel oder Gruppe; orientierend nach jeder 4. Behandlungsstunde bei einer/m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in)
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich sowohl an bereits approbierte psychologische Psychotherapeut*innen, Teilnehmer*innen in der Ausbildung „Psychologische Psychotherapeutie“ sowie an Teilnehmer*innen in der Weiterbildung „Fachärzt*in für Psychiatrie und Psychotherapie“.
Daneben können die Theorieveranstaltungen auch durch weiterbildungsinteressierte Kolleg*innen, die (psycho-)therapeutisch / beraterisch im kinder- und jugendpsychosozialen Versorgungsbereich tätig sind, besucht werden. Ein Erwerb der Abrechnungsgenehmigung „Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen“ ist in diesem Falle allerdings nicht möglich. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.Ziel und Umfang
Der Erwerb der Abrechnungsgenehmigung „Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen“ befähigt Sie, psychotherapeutische Leistungen in diesem Bereich selbständig über gesetzliche und private Krankenkassen zu erbringen und abzurechnen.
Die Zusatzqualifikation umfasst die folgenden Ausbildungsbestandteile:
- 200 Unterrichtseinheiten Theorie zu Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie
- 180 Behandlungsstunden bei Kindern und Jugendlichen, mit mindestens fünf dokumentierten abgeschlossenen Behandlungsfällen
- Regelmäßige und fortlaufende Supervision (Einzel oder Gruppe; orientierend nach jeder 4. Behandlungsstunde bei einer/m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in)
Alle Bestandteile können Sie über unser Psychotherapieinstitut absolvieren.
Theorie
Die 200 Unterrichtseinheiten werden in 4 Veranstaltungswochen zu je 5 Tagen, verteilt über 2 Jahre, erfolgen und sind inhaltlich bestmöglich aufeinander aufgebaut bzw. abgestimmt.
Einen prototypischen Veranstaltungsplan finden Sie hier.
Wir bieten die Theorie zur KJP-Zusatzqualifikation wieder im Jahr 2024 an. Konkrete Termine und Informationen mit der Möglichkeit der Anmeldung finden Sie weiter unten.
Seminargebühren: 17 Euro/Unterrichtseinheit (Kosten für einen Theorieblock mit 50 UE = 850 Euro)
Für Ausbildungsteilnehmer*innen der DGVT Dresden: 15 Euro/Unterrichtseinheit (Kosten für einen Theorieblock mit 50 UE = 750 Euro)
Behandlungsstunden
Nachdem mindestens 100 UE Theorie absolviert wurden, kann die eigenen Patientenbehandlung unter fortlaufender, regelmäßiger Supervision erfolgen. Diese erfolgen komplett über die DGVT Dresden – in unserer Institutsambulanz, der Lehrpraxis der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Uniklinikums Dresden oder einer anderen kooperierenden kinder- und jugendpsychotherapeutischen Lehrpraxis. Die Behandlungsstunden und alle abrechnungsfähigen Leistungen werden anteilig rückvergütet.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter: ed.nedserd-tvgd@liam
Achtung! Leider müssen wir die Theorie-Seminare für die KJP-Zusatzqualifikation, die für 2023 geplant waren, auf 2024 verschieben. Sobald die Seminarplanung abgeschlossen ist, finden Sie an dieser Stelle wieder die Seminarpläne und Anmeldemöglichkeiten.