Im Oktober 2020 trat das neue Psychotherapeutengesetz in Kraft. Mit der veränderten Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsordnung für die Berufe Psychologische*r Psychotherapeut*in sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in wird die Möglichkeit Psychotherapeut*in zu werden deutlich eingeschränkt. Aktuell gelten noch Übergangsregelungen für eine Ausbildung nach bisherigem Recht (Ausbildung muss bis 2032 abgeschlossen sein).
Weitere Informationen unter www.psychotherapeutin-werden.de