Achtung – Gesetzesänderung

Im Oktober 2020 trat das neue Psychotherapeutengesetz in Kraft. Damit verändern sich die Zugangsvoraussetzungen und Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsordnung für die Berufe als Psychologische Psychotherapeut*in sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in. Aktuell gelten noch Übergangsregelungen für eine Ausbildung nach bisherigem Recht (Ausbildung muss bis 2032 abgeschlossen sein).

Weitere Informationen unter www.psychotherapeutin-werden.de

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